Dienstag, 2. September 2014

Offener Brief an Frau Michaela Kaniber, Bayrische CSU-Landtagsabgeordnete



 „Leben und leben lassen. Nur im friedlichen Miteinander kommen alle weiter.“ Dies steht als Motto auf ihrer Homepage, Frau Michaela Kaniber. Daran werden Sie nun auch von mir gemessen.

Sicher gehört in der Politik Klappern zum Handwerk, doch ich finde ihre Äußerungen bezüglich der Party vom 21. Juni 2014 im staatlichen Kurhaus in Bad Reichenhall Grundrechtsverletzend.
Das offenbar von Ihnen getätigte Zitat, „Es handelt sich um eine Entweihung der Gemäuer.“, zeigt in grausamer Art und Weise, wie wenig Achtung Sie offenbar vor Ihren Mitmenschen haben, die andere Glaubesgrundsätze haben, als Sie, Frau Kaniber.
Es war ein Fest von erwachsenen Menschen, die ihre sexuelle und weltanschauliche Überzeugung im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland ausgelebt haben. Es wurden keine Tiere verletzt, noch wurde Hassreden gegen andere geschwungen. Letzteres muss man wohl auch nicht, wenn man solche Landtagsabgeordnete wie Sie hat, die das für einen übernehmen können.

Es war eine Party, bei der unter dem Thema Maskenball Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft sich an Körperkunst, Geselligkeit und sinnlichen Erfahrungen berauscht haben. Es handelte sich um ein Fest von Menschen, die das schöne Ambiente genießen und dabei ihren individuellen Geschmack von Mode und sexueller Freiheit zur Schau stellen, ohne dass die Öffentlichkeit davon belästigt wird. Als zahlende Kunden ist die Nutzung dieses staatlichen Objekts ihr gutes Recht.
Ihre maßlose Verurteilung von Andersdenkenden zeugt nicht nur von sehr niederen moralischen Urinstinkten, die alles zu verurteilen scheinen, was sie nicht kennen. Nein, es zeugt auch von einer maßlosen Doppelmoral.

Das staatliche Kurhaus gehört dem Staat, also allen Menschen. Jeder Bürger hat damit auch das Anrecht es gegeben falls zu Mieten, wenn er eine private Veranstaltung feiert. Ob es nun eine kirchliche Hochzeit, ein Treffen von Jägern, oder eben eine Party von Anhängern eines alternativen Lebensstils ist. Eine Einschränkung wäre nur zulässig, wenn diese Veranstaltung Menschen- oder verfassungsfeindliche Züge aufweist, oder wenn dadurch das Objekt zu Schaden kommt. Da offenkundig weder das eine, noch das andere der Fall war, ist Ihr Protest ganz offenkundig ein Angriff gegen Andersdenkende. Denken Sie einmal darüber nach.

Gez.
Krystan Knight

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1 Kommentar:

  1. Wundervoll, lieber Krystan... Ich lach mich weg!!! Wie kann es diese Meute denn auch wagen, ihre bizarre Party ausgerechnet in diesen hochanständigen Gemäuern zu feiern, in denen zuvor eine (CSU!!!) Landtagsabgeordnete den Bund für's Leben geschlossen hat? Ja, die Bayern... Grundsolide und anständig! Wo "ein Spanferkelbraten mit Knödeln" die größte Versuchung darstellt und Christoph Columbus der Mensch ist, mit dem man gerne mal ein Bier trinken würde, weil er so mutig "neue Ufer" entdeckt hat (Siehe Homepage der Dame), da ist eben kein Raum für die Entdeckung von geistigen, emotionalen oder womöglich erotischen neuen Ufern!
    Die nächste Veranstaltung dieser Art sollte deshalb unbedingt in einer katholischen Kirche stattfinden... Derlei Gebäude haben schließlich schon viel Schlimmeres gesehen.
    Liebe Grüße von Felina, die nur zu gerne dabei gewesen wäre ;-)

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